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Meldeformular nach Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweis:

Sie möchten uns konkrete Gesetzesverstöße (z. B. gegen EU-Whistleblowerrichtlinie / Hinweisgeberschutzgesetz (WBRL / HinSchG-E), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)) oder Verdachtsmomente in Zusammenhang mit der Siegel Backkultur GmbH & Co. KG melden? Dafür steht Ihnen unter diesem Link unser Hinweisgeberformular zur Verfügung. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und behandeln dieses mit höchster Priorität.

 

Alternativ dazu können Sie Ihr Anliegen auch direkt an hinweisgeberschutz@siegel-backkultur.de senden, oder bei der Personaladministration persönlich vorstellig werden. Die Anonymität Ihres Antrages wird dabei sichergestellt.

 

Ausschließlich die für die Personaladministration zuständige Person der Siegel Backkultur erhält Ihre Nachricht. Diese Person ist in Ihrer Tätigkeit im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht der Geschäftsleitung unterstellt.

Sie als Ansprechpartner haben die Möglichkeit, anonym zu bleiben und sind weder verpflichtet, Ihren Namen, noch sonstige persönliche Daten zu nennen. Diese können entsprechend auch nicht zurückverfolgt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir auf die Nennung Ihrer E-Mailadresse angewiesen sind, um weiterführende Informationen von Ihnen zu erfragen oder Ihnen eine Rückmeldung zum aktuellen Stand Ihres Einwandes geben zu können. Rückfragen sind häufig sinnvoll, um den Missstand angemessen aufklären und weitere Schritte gehen zu können. Bei einem anonymen Hinweis ist uns dies je nach Vorfall nur eingeschränkt möglich.

 

Wir stellen sicher, dass keine Maßnahmen gegen Sie ergriffen werden, weil Sie einen Verstoß gemeldet oder bei einer Untersuchung mitgewirkt haben, sofern kein Missbrauch durch Sie selbst vorliegt. Das Unternehmen wird die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere Ihre Rechte und die des Beschuldigten, beachten. Hinweise werden nur zum Zwecke der Ermittlung und etwaigen Ahndung von Verstößen verwendet. Der Beschuldigte wird über Anschuldigungen zu seiner Person informiert, sobald dies die Ermittlungen nicht mehr gefährdet. Nicht mehr benötigte Daten werden nach Abschluss der Ermittlungen oder spätestens nach 12 Monaten gelöscht.

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